Die Schlichtungsstelle für Mandantinnen / Mandanten und Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte

Wir schlichten für Sie,
unabhängig, neutral und kostenlos.

Bei Streit über Gebühren und / oder Schadenersatz


Die Schlichtungsstelle vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandantinnen / Mandanten und Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten, d.h. bei Gebühren – und/oder möglichen Schadenersatzforderungen.

Unabhängig, neutral, kostenlos und freiwillig


Wir schlichten unparteiisch nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Das Schlichtungsverfahren ist für Mandantinnen / Mandanten und Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte kostenlos und die Teilnahme am Verfahren freiwillig.

Unbürokratisch
und schnell


Das Schlichtungsverfahren ist ein ausschließlich schriftliches Verfahren und schneller als der ordentliche Rechtsweg zu den Gerichten. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

„Wer nie von seiner Meinung lässt, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit“

Uta Fölster, Schlichterin

Darum ist die Schlichtungsstelle unabhängig und neutral:


Die Neutralität und Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 191f BRAO). Die räumliche, organisatorische und finanzielle Trennung zu der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) garantieren dies in der Praxis zusätzlich.

Weder die Schlichterin, noch ihr Stellvertreter sind Rechtsanwältin / Rechtsanwalt oder waren in dieser Funktion in den letzten drei Jahren vor ihrem Amtsantritt Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer.

Die Praxis belegt unsere Neutralität: In den überwiegenden Verfahren haben wir empfohlen, dass sich beide Seiten aufeinander zu bewegen.

Schlichtungsstelle auf einen Blick:

§ 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern eingerichtet. Die Stelle führt den Namen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“.

  • Wir schlichten für Mandantinnen / Mandanten (Verbraucherinnen / Verbraucher, Unternehmen und Behörden).
  • Wir schlichten auch für die Rechtsanwaltschaft, entweder in eigener Angelegenheit oder in Vertretung ihrer Mandantschaft.
  • Wir schlichten ausschließlich in vermögensrechtlichen Streitigkeiten.
  • Wir schlichten unabhängig auf Grundlage des Gesetzes.

Schlichtungsantrag

Hier können Sie in wenigen Schritten online einen Schlichtungsantrag stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Sachverhalt zu schildern und alle notwendigen Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass Ihre eingereichten Schreiben und Dokumente jeweils an die andere Partei weitergeleitet werden. Damit gewährleisten wir Transparenz für beide am Schlichtungsverfahren beteiligten Seiten.

Hinweise

Aktuelles

Viele Streitigkeiten konnten wir bereits außergerichtlich beilegen.

Ohne ihre Arbeit wären die Differenzen nicht zu beseitigen gewesen. So möchte ich Ihnen vielmals meinen Dank für Ihre Schlichtung mitteilen.

Gerda G., E-Mail vom 5. September 2020 an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Für die sorgfältige Führung des Schlichtungsverfahrens und ihre Mitwirkung an einer Einigung bedanke ich mich.

Rechtsanwalt Dr. B. aus Köln, E-Mail vom 20.01.2021 an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Seien Sie versichert, dass wir den erheblichen Arbeitsaufwand, welcher mit einer detaillierten Prüfung der Rechnungen nach Aktenlage verbunden ist, sehr zu schätzen wissen.

Brigitte G. Leiterin Rechtsabteilung, E-Mail vom 19.11.2020 an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft