Online-Antrag
Wir schlichten für Sie. Unabhängig. Neutral. Kostenlos.Wir schlichten für Sie. Unabhängig. Neutral. Kostenlos.

Die Schlichtungsstelle für Mandantinnen und Mandanten
sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Icon: ein Kreis mit einem Blitz in der Mitte

Bei Streit über Gebühren und / oder Schadenersatz

Die Schlichtungsstelle vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandantinnen / Mandanten und Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten, d.h. bei Gebühren und / oder möglichen Schadenersatzforderungen.

Icon: ein Kreis mit einem abstrakten geometrischen Her in der Mitte

Kostenlos und freiwillig

Wir schlichten unparteiisch nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Das Schlichtungsverfahren ist für Mandantinnen / Mandanten und Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte kostenlos und die Teilnahme am Verfahren freiwillig.

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Unbürokratisch und schnell

Das Schlichtungsverfahren ist ein ausschließlich schriftliches Verfahren und schneller als der ordentliche Rechtsweg zu den Gerichten. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

Icon: ein Kreis mit einer waagerechten Linie in der Mitte

Unabhängig und neutral

Die Neutralität und Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 191f BRAO). Die räumliche, organisatorische und finanzielle Trennung zu der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) garantieren dies in der Praxis zusätzlich.

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Wir schlichten für Mandantinnen und Mandanten die Verbraucherinnen / Verbraucher, Unternehmen oder Behörden sind.

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Wir schlichten für die Rechtsanwaltschaft, entweder in eigener Angelegenheit oder in Vertretung ihrer Mandantschaft.

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Wir schlichten unabhängig und neutral auf Grundlage des Gesetzes.

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Wir schlichten unbürokratisch, schnell und kostenlos.

So gelingt die außergerichtliche Einigung beim Streit über Gebühren und / oder Schadenersatzforderungen

Ihren Schichtungsantrag stellen Sie vorzugsweise online über unser Antragsformular. Bitte schildern Sie den Sachverhalt so genau wie möglich und laden sämtliche Unterlagen, die ihre Angaben belegen, möglichst im PDF-Format, genau bezeichnet und immer getrennt als einzelne Dateien hoch.

Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Schlichtungsantrag binnen drei Wochen auf Vollständigkeit und eventuell vorliegende Ablehnungs- oder Beendigungsgründe. War der Schlichtungsantrag zu ungenau oder unvollständig, werden von der Schlichtungsstelle weitere Unterlagen und Informationen von Ihnen angefordert.

Die Schlichtungsstelle informiert die Antragsgegnerin / den Antragsgegner über Ihren Schlichtungsantrag und bittet innerhalb einer Frist um Stellungnahme.

Die Schlichtungsstelle prüft die Stellungnahme auf eventuell vorliegende Ablehnungs- und Beendigungsgründe und fordert ggf. weitere Unterlagen an. Ist die Schlichtungsakte vollständig, werden die Parteien gem. § 20 VSBG darüber informiert, dass binnen 90 Tagen ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird.

Die Schlichtungsstelle unterbreitet beiden Parteien nach Abschluss der Prüfung einen Schlichtungsvorschlag, den dieses Annehmen oder ablehnen können.

Stimmen beide Parteien dem Schlichtungsvorschlag zu, haben Sie sich erfolgreich mit der Antragsgegnerin / dem Antragsgegner geeinigt. Sie sind nun vertraglich verpflichtet, den Schlichtungsvorschlag zu befolgen.

Lehnen Sie oder die Antragsgegnerin / der Antragsgegner den Vorschlag ab, ist das Verfahren erfolglos beendet. Allen Beteiligten steht der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit weiter offen.

Bitte beachten Sie!

Bitte beachten Sie, dass es nicht zu den Aufgaben der Schlichtungsstelle gehört, telefonisch Hinweise zu erteilen bzw. Kostenrechnungen abstrakt zu überprüfen. Die Schlichtungsstelle ist auch nicht befugt, Rechtsrat zu erteilen.  Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann nur auf einen schriftlichen Antrag, z.B. über den Online-Antrag auf unserer Internetseite, tätig werden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Schlichtungsanträge ohne genaue Sachverhaltsschilderung und Anlagen (wie z.B. Rechnungen, Schriftverkehr u.s.w.) nicht oder nur mit großer Verzögerung von uns bearbeitet werden können. Eine Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass digitalisierte Anlagen zum Schlichtungsantrag und zu der Folgekorrespondenz möglichst im PDF-Format, genau bezeichnet und immer getrennt als einzelne Dateien bei der Schlichtungsstelle eingereicht werden. Andernfalls kann Ihr Schlichtungsantrag nicht oder nur mit großer Verzögerung bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt eine Streitschlichtung auch ablehnen kann, denn die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig.

Bitte beachten Sie, dass Ihre eingereichten Schreiben und Dokumente jeweils an die andere Partei weitergeleitet werden. Damit gewährleisten wir Transparenz für beide am Schlichtungsverfahren beteiligten Seiten.

Bitte beachten Sie, dass der Schlichtungsstelle nicht die Überwachung des anwaltlichen Berufsrechts obliegt. Bei Beschwerden über einzelne Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte wenden Sie sich bitte an die örtlichen Rechtsanwaltskammern.

Foto eines Laptops der auf einem Schreibtisch steht. Auf dem Laptop sieht man die geöffnete Seite des Online-Antrags der Schlichtungsstelle.

Schlichtungsantrag

Hier können Sie in wenigen Schritten online einen Schlichtungsantrag stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Sachverhalt zu schildern und alle notwendigen Dokumente hochzuladen.